
Hier die wichtigsten Daten zur neuen Regattaserie.
Optiliga 2010 Fränkisches Seenland Ramsberg
Veranstalter/Meldestelle:
Yachtclub Eolus Weißenburg e.V.
Am Büchelberg 8
91790 Burgsalach
Tel. 09147 - 390 Fax 09147 - 750 E-mail: faltermeier.m@t-online.de
Meldeschluß: jeweils 2 Std. vor
Wettfahrtbeginn
Meldegeld: 4 Wettfahrten Euro 35,00
1 Wettfahrt Euro 15,00
Teilnahme: Neulinge bis 8 Wertungspunkte im Seglerpaß
Veranstaltungsort: Großer Brombachsee Ramsberg
Anzahl der Wettfahrten pro Regattatag: 2
1. Wettfahrt: 20.06.2010 12.30 Uhr
2. Wettfahrt: 17.07.2010 12.30 Uhr
3. Wettfahrt: 18.07.2010 12.30 Uhr
4. Wettfahrt: 11.09.2010 12.30 Uhr
Siegerehrung: jeweils 1 Std. nach Ende
Regeln:
Gesegelt wird nach den Wettfahrtregeln(WR) der ISAF neueste Ausgabe, den Ordnungsvorschriften des DSV (neueste Ausgabe) und den gültigen Klassenvorschriften,
Segelanweisung Fränkisches Seenland und
Bekanntmachung der Wettfahrtleitung.
Die Bestimmungen des Landratsamtes Weißenburg für den Großen Brombachsee sind einzuhalten.
Zeitablauf:
Das Regattabüro ist jeweils 2 Stunden vor Wettfahrtbeginn geöffnet.
Steuermannsbesprechung jeweils 1 Std. vor dem Start.
Boote: Alle Optimisten mit Segelnummer
Wertung: Gewertet wird nach Low-Point System.
Siegerehrung: Einzelwertung mit Medaillen.
Gesamtwertung mit Pokalen und Sachpreisen für jeden Segler.
Meldung Fränkische Optiliga 2010
Segelnummer:__________________
Familienname:__________________
Vorname:______________________
Adresse:______________________
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Jahrgang:______________________
Club:_________________________
DSV-Nr:_______________________
Mit der Abgabe der Meldung wird anerkannt, dass der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen für die Eignung der gemeldeten Boote und Mann-schaften nicht verantwortlich ist. Der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Unfälle aller Art und deren Folgen, auch nicht für solche durch Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge. Ebenso sind Ansprüche gegenüber denjenigen ausge-schlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder Berg-ungsfahrzeuge führt. Bei Inanspruchnahme von deren Hilfe, ist den Weisungen des Bootsführers unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt hiervon unberührt.
Datum Unterschrift
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